Del credere

[522] Del credere und credere stehen bedeutet bei kaufmännischen Geschäften einerlei mit Bürgschaft leisten oder für eine Foderung gutsagen. Am gewöhnlichsten kommt es vor bei Verkäufen von Waaren gegen nicht baare Zahlung an dem Verkäufer wenig oder vielleicht gar nicht bekannte Abnehmer, und bei ähnlichen durch Commissionnaire bewirkten Geschäften, wo dann ein Bankier, der Commissionnair oder sonst Jemand, welchem der Verkäufer Vertrauen schenkt und der seinerseits von der Zahlungsfähigkeit des Abnehmers überzeugt ist, gegen eine übereingekommene Vergütung, die gewöhnlich 1/2 bis 5 vom Hundert zu betragen pflegt, die Bürgschaft für Letztern übernimmt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 522.
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