Drogueriewaaren

[599] Drogueriewaaren heißen im Allgemeinen Specereien und solche Waaren, welche in den Apotheken, chemischen Fabriken, Färbereien und andern gewerblichen Anstalten vorzugsweise gebraucht werden, und ein Kaufmann, der damit handelt, wird davon Droguist, sein Geschäft aber eine Drogueriehandlung, im gemeinen Leben auch wol Kräuterhandlung genannt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 599.
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