Ermahnen

[688] Ermahnen heißt Jemand durch Vorstellungen und Gründe zur Ausübung einer Pflicht zu bewegen oder von etwas Entgegengesetztem abzuhalten suchen, daher auch so viel wie erinnern, Jemand etwas vorhalten, besonders wenn es von Vorgesetzten, von Behörden gegen Untergebene geschieht, wo häufig der lat. Ausdruck Admonition und admoniren dafür gebraucht wird. Beim Kirchenwesen wird unter Ermahnung meist die allgemeine Bußvermahnung verstanden, welche dem Genusse des h. Abendmahls vorauszugehen pflegt, allein auch die besondere Zurechtweisung, durch welche einzelne Angehörige der Kirche von Fehltritten abgehalten oder von unrechten Wegen zum Guten zurückgebracht werden sollen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 688.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika