Freibrief

[104] Freibrief nannte man die Urkunde, durch welche ein deutscher Leibeigener seine Freiheit bekam. Es mußte dafür in der Regel eine bestimmte Summe Geldes (Laßgeld) bezahlt werden, dessen Größe sich nach den Leibzinsen und Leibdiensten richtete, welche der Leibherr durch die Freilassung verlor. – Eine andere Art von Freibriefen oder Licenzen entstand in Folge des Bonapartischen Continentalsystems und der von England ausgehenden Handelsbeschränkungen. Es wurden durch sie Ausnahmen von der allgemeinen Handelssperre bewilligt. England ertheilte sie zuerst zur Einführung fremden Getreides, später unter der Bedingung, daß engl. Fabrikate ausgeführt würden. Frankreich gab sie, um Kriegsbedürfnisse zu erhalten. Rußland und Schweden folgten ebenfalls nach und es zeigte sich durch die Nothwendigkeit dieser Umgehungsmittel die Zwecklosigkeit des ganzen Continentalsystems (s.d.).

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 104.
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