Geld

[172] Geld ist das allgemeine Verkehrsmittel, nach welchem der Werth aller Güter, welche als Handelsartikel aus einer Hand in die andere gehen können, geschätzt wird. Ehe es ein solches Mittel gab, konnte der Handel nur Tauschhandel sein; was der Eine zu viel hatte, gab er dem Andern für ein Gut, welches dieser in Überfluß besaß, ihm selbst aber fehlte. Noch jetzt gibt es Völker, welche kein Geld kennen, und die daher sowol untereinander, als auch mit andern Völkern nur Tauschhandel treiben können. Daher nehmen europäische Schiffer, welche Güter aus Ländern ungebildeter Völker ausführen wollen, Spielereien von Glas, unechte Perlen, Glöckchen, Branntwein, Taback, Schießgewehre u. dergl. anstatt des Geldes mit, um damit ihre Einkäufe zu machen. Der große Vorzug, den das Geld hat, ist der, daß es jede Waare, gegen die man zu tauschen geneigt wäre, ersetzt und daher die wirkliche Herbeischaffung derselben von Seiten des Käufers überflüssig macht. Erst nach der Erfindung des Geldes ist ein lebhafter Handel möglich und ist es möglich dadurch, daß man ein gewisses Product der Natur oder Kunst in Menge und in möglichster Güte herstellt, zum Besitz aller andern Güter zu gelangen, die man sich nicht selbst zu erzeugen vermag, die aber Bedürfniß und Wunsch, angenehm und behaglich zu leben, nöthig machen. Erst mit dem Dasein des Geldes ist die Möglichkeit vorhanden, ein nutzbares Vermögen zu besitzen, und dadurch hat das Geld einen großen Einfluß auf die moralische Ausbildung der Völker gehabt, so sehr es auch andererseits zu Misbrauch des Vermögens Veranlassung gegeben hat. Das Geld, welches wir besitzen und welches auch schon die Griechen und Römer hatten, ist geprägtes Metall, d.h. Metallstücke, von einer gewissen Größe und Form, die mit besondern, seinen Werth anzeigenden, Zeichen versehen sind. Das Metall empfiehlt sich zum Gelde dadurch, daß es das unveränderlichste, am wenigsten dem Verderben ausgesetzte Naturproduct ist, daß es wegen seiner Schönheit und Nützlichkeit schon an sich sehr gesucht ist und dadurch einen hohen Werth hat, und daß es sich leicht in kleinern Stücken bequem bearbeiten läßt. Das Papiergeld (s.d.) ist eigentlich nur eine vom Staat ausgestellte Schuldverschreibung, welche den Gläubiger so oft wechselt, als es von einer Hand in die andere geht. Bei einigen Völkern vertreten Steine, Muscheln, Stückchen gepreßten Leders u. dergl. das Geld als Ausgleichungsmittel. Zu dem Metallgelde verwendet man außer Kupfer vorzugsweise nur edle Metalle, als Gold und Silber und in neuerer Zeit in Rußland auch Platina, welche sich zu diesem Zwecke durch ihre Schönheit, Seltenheit und Unveränderlichkeit empfehlen. Das Silbergeld ist dasjenige, auf welches die übrigen Geldsorten so bezogen werden, daß man dieselben selbst wieder als Handelsgegenstand behandelt, sodaß ihr Werth gegen Silbergeld sich ändert und bald mehr, bald weniger über oder unter dem gewöhnlichen Werthe (Agio) dafür bezahlt wird. Jedes Geldstück hat 1) einen bestimmten innern Metallwerth, 2) einen Werth, der durch die Bearbeitung zu dem Metallwerthe kommt und der zunächst durch die Prägkosten verursacht wird, und 3) einen Nominalwerth (Nennwerth). Der Staat allein hat das Recht, Geld zu schlagen, er garantirt aber auch den Werth desselben. Durch die Verausgabung bestimmt der Staat den Nominalwerth des Geldes. Ist dieser zu hoch gegen den Metallwerth, so wird es sich über kurz oder lang ereignen, daß das Geld im Verkehr nicht nach diesem Werthe angenommen wird, und der hieraus erwachsende Verlust wird auf den Staat selbst zurückfallen. Daher wird nur im äußersten Nothfalle von den Regierungen Geld zu einem Nominalwerthe ausgegeben, der bedeutend höher als der Metallwerth, mit Einschluß der Prägkosten, ist. Nur die kleinern Geldsorten pflegt man gewöhnlich über dem wirklichen Werthe auszugeben, weil sie nur zur Erleichterung des Verkehrs, zur Ausgleichung, als Scheidemünze (s. Münze) dienen sollen. Sie gelten daher in der Regel nur innerhalb des Landes, in dem sie geprägt werden, und größere Zahlungen werden in diesen Geldsorten in der Regel nicht entrichtet. Privatpersonen können das vom Staate ausgegebene Geld, wenn sein Nominalwerth mit seinem Metallwerthe nahe übereinstimmt, nicht nachmachen, weil sie an den Prägungskosten zu viel verlieren würden, jede Nachmachung von Geldsorten ist daher gewöhnlich auch eine Geldverfälschung, indem das nachgemachte Geld einen zu geringen Metallwerth hat. Da nun durch solche Verfälschungen dem Vertrauen, welches das Publicum auf die Regierung haben muß, von der das Geld zuerst ausgegeben wird, Eintrag geschieht, außerdem, daß durch jede solche Verfälschung ein förmlicher Betrug gegen den Empfänger des falschen Geldes geübt wird, so bestehen in allen Staaten sehr strenge Gesetze gegen Geldverfälschung (Falschmünzerei). Doch dürfen Privatpersonen selbstgeprägtes Geld, welches aber mit dem öffentlichen Gelde keine Ähnlichkeit haben darf, unter Vorwissen des Empfängers ausgeben. Dies geschieht zuweilen in großen Fabriken u.s.f. der Bequemlichkeit wegen, oder um sich gegen Betrug von Seiten des Untergebenen sicherzustellen. Wer solches Geld ausgegeben muß es auch wieder annehmen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 172-173.
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