Betrug

[240] Betrug ist jede absichtliche Täuschung eines Andern aus gewinnsüchtigen oder rechtswidrigen Absichten, sie mag nun angewendet werden, um ein Rechtsgeschäft zu Stande zu bringen und blos als Mittel zum Zwecke, wie z.B. beim Abschlusse von Verträgen, erscheinen, oder auch ein selbständiges Verbrechen bilden. In ersterer, der civilrechtlichen Beziehung, wird ein mittels eines Betrugs eingegangenes Rechtsgeschäft für ungültig betrachtet, indessen kann auch ein an und für sich ungültiges Rechtsgeschäft für den Betrüger zur Strafe gültig werden. Gibt sich z.B. Jemand fälschlich für mündig oder wechselfähig aus und übernimmt Verbindlichkeiten, so werden sie in diesem Falle, obgleich sie sonst ungültig sein würden, für rechtsbeständig angenommen, weil der Contrahirende den Mitcontrahenten vorsätzlich täuschte. Im Criminalrechte unterscheidet man zwischen Fälschung im engern Sinne und Betrug, und begreift unter ersterer Täuschungen durch Veränderung einer Sache zum Nachtheil der Güter eines Andern, z.B. Verfälschung der Waaren, der Maße und Gewichte und gültiger Urkunden. Unter Betrug versteht man aber jede auf andere Art bewirkte Täuschung, welche durch täuschende Veränderung der wahren Merkmale einer Person, z.B. Unterschiebung eines Kindes, Beilegung eines falschen Namens oder Standes, durch den Gebrauch oder die Verfertigung einer Sache, welche den Schein einer andern an sich trägt, Verfertigung falscher Testamente, falscher Siegel und Urkunden, sowie durch falsche Auslagen oder täuschende Handlungen geschehen kann. Die Strafe dieser Verbrechen hängt sehr von den Umständen ab und ist daher willkürlich; in der Regel besteht sie in Gefängniß, doch kann auch Todesstrafe bei besonders qualificirten Fällen eintreten.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 240.
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