Betrug

[196] Betrug, Vergehen dessen, der in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines andern dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Vom Deutschen Strafgesetzbuch mit Gefängnis, bei mildernden Umständen nur mit Geldstrafe, im Rückfalle mit Zuchthaus bedroht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 196.
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