Halsgericht

[317] Halsgericht (das hochnothpeinliche), ist ein feierlicher Act, welcher. der Hinrichtung eines Verbrechers vorhergeht und im Wesentlichen darin besteht, daß demselben unter gewissen Feierlichkeiten das Urtheil verkündet und der Stab über ihn gebrochen wird. Der Verbrecher muß sein Geständniß vor diesem Gerichte wiederholen, widerruft er es aber, so kann die Hinrichtung nicht stattfinden, und es ist ihm eine anderweite Vertheidigung zu gestatten. Die feierliche Hegung dieses Gerichts ist als eine leere Formalität in den meisten Ländern abgeschafft.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 317.
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