Landgrafen

[695] Landgrafen hießen seit dem 11. Jahrh. Vorgesetzte über größere Gebiete im Innern des deutschen Reichs und über die Grafen der Gauen. (S. Grafen.) Sie machten sich allmälig zu fast ganz unabhängigen Herren der ihnen untergebenen Gebiete. Gegen Ende des 11. Jahrh. nahmen die frühern Markgrafen von Thüringen den landgräflichen Titel an, und im nächsten Jahrhundert erhielten diesen auch die hess. Grafen. Alle Mitglieder der Seitenlinien der regierenden hess. Häuser führen denselben noch gegenwärtig.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 695.
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