Landgrafen

[565] Landgrafen werden seit dem Anfang des 12. Jahrhunderts erwähnt. Der Name schliesst sich an Land, Landschaft als alte Bezeichnung eines gräflichen Gebietes oder Gaues; es ist der Graf mit einem alten Gau- oder Landgericht, und der Name erscheint dann gewählt statt des blossen Grafen, wenn damit gegenüber solchen Grafen, denen das gräfliche Recht nur an einzelnen Orten übertragen war, ausdrücklich und namentlich betont werden sollte, dass sie die alte gräfliche Gerichtsbarkeit behauptet hätten. Doch war der Name Landgraf in diesen Fällen durchaus nicht allgemein üblich.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 565.
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