Marine

[60] Marīne (die) eines Staats wird die Seemacht desselben mit Allem, was dazu gehört, genannt; man versteht also darunter seine sämmtlichen Kriegsfahrzeuge sammt ihrer Bewaffnung und Bemannung, sowie sämmtliche auf der Flotte, in den Häfen und bei den Flottenmagazinen angestellte Personen. – Marine-oder Seesoldaten heißen zum Unterschiede von den Landtruppen die für den Dienst auf Kriegsschiffen besonders eingeübten Mannschaften.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 60.
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