Mentalreservation

[115] Mentalreservation wird nach dem Lateinischen bei der Leistung von Versprechen und Eiden ein geheimer, innerer Vorbehalt genannt, welcher den Worten derselben nicht entspricht und indem dadurch innerlich etwas ganz Anderes versprochen und betheuert wird, die äußerlich übernommene Verbindlichkeit ungültig machen soll, was aber unter allen Umständen ein Betrug bleibt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 115.
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