Modalität

[161] Modālität nennt man in juristischer Bedeutung die einem Rechtsgeschäfte hinzugefügte Nebenbestimmung, welche in einer Bedingung, in einer hinzugefügten Zeitbestimmung, in dem hinzugefügten Beweggrund des Geschäfts oder in Nebenverpflichtungen und Nebenverträgen bestehen kann. Die Gültigkeit des Hauptgeschäfts hängt in der Regel von der Erfüllung solcher Nebenbestimmungen mit ab.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 161.
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