Modalität

[11] Modalität (v. lat. modus), im allgemeinen die Art und Weise, wie etwas existiert oder geschieht oder gedacht wird, ohne daß dadurch an dem Was der Sache etwas sich ändert. In der philosophischen Terminologie Kants diejenige Bestimmung des Urteils, wodurch das Verhältnis des letztern zu dem urteilenden Subjekt bezeichnet wird. Dieses Verhältnis kann dreifacher Art sein, je nachdem ein Urteil entweder als bloß möglich, oder als wirklich gültig, oder als notwendig gedacht wird, also für den Urteilenden entweder problematisch, oder assertorisch, oder apodiktisch ist. Das problematische Urteil ist immer nur der Ausdruck einer durch den Mangel zureichender Gründe bedingten Ungewißheit; das assertorische spricht einen in der unmittelbaren Anschauung gegebenen, das apodiktische einen durch logische Operationen erschlossenen Tatbestand aus. Im engern Sinne spricht man jedoch von apodiktischer Gewißheit besonders dann, wenn ein Urteil nicht bloß relativ, sondern (wie in der Mathematik) wegen des axiomatischen Charakters seiner Prämissen absolut notwendig gilt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 11.
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