Nachschlag

[233] Nachschlag werden im musikalischen Sinne die dem Triller als Schluß angehängten Noten, sowie überhaupt einzelne oder mehre einer Hauptnote zur Verzierung angehängte, gewöhnlich durch kleine Noten bezeichnete Töne genannt, welche aber die Zeitdauer des Haupttons nicht verlängern dürfen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 233.
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