Negotien

[257] Negotien kann man im Allgemeinen jede Art von Geschäften nennen, insbesondere gebraucht man diesen Ausdruck aber von Geldgeschäften; Derjenige, welcher für einen Andern dergleichen Geschäfte macht, bekommt dafür gewöhnlich eine gewisse Vergütung, welche man Negotiengebühren nennt. Da die Advocaten in der Regel die Rechtsbeständigkeit und Sicherheit eines solchen Geschäfts am besten zu beurtheilen fähig sind, so findet man diese Geschäfte häufig in ihren Händen und sie gehören zu den einträglichsten ihrer Praxis. – Negoziren heißt überhaupt Geschäfte machen, einen Handel abschließen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 257.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: