Präsumiren

[556] Präsumiren heißt vermuthen und Präsumtion die Vermuthung, Voraussetzung. In der Rechtswissenschaft nennt man rechtliche Präsumtionen oder Vermuthungen solche Thatsachen, welche so lange als wahr angenommen werden, bis das Gegentheil bewiesen ist. Dahin gehört z.B. die praesumtio boni viri, wonach jeder Mensch bis zum Beweise des Gegentheils für ehrlich und gut gehalten wird. Einige Präsumtionen sind von den Gesetzen gradezu zu Gewißheiten erhoben und lassen keinen Gegenbeweis zu. – Präsumtiv heißt, was unter gewissen Voraussetzungen eintreten kann, und man spricht z.B. von einem präsumtiven Thronerben, d.h. von Jemand, der bei Fortdauer der bestehenden Verhältnisse und wenn er selbst am Leben bleibt, bei zu erwartender Erledigung eines gewissen Thrones die nächsten Erbansprüche hat.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 556.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika