Protestation

[589] Protestation heißt eigentlich so viel wie Zeugniß und Betheuerung, gewöhnlich aber versteht man darunter eine feierliche Erklärung zum Schutze gewisser Rechte gegen Handlungen, Ansprüche und Folgerungen Anderer, denen man seine Zustimmung dadurch ausdrücklich nicht ertheilt und sich seine bedrohten Rechte förmlich vorbehält. Durch Protestiren schützt man sich in solchen Fällen gegen die Annahme der thatsächlichen oder stillschweigenden Zustimmung zu Etwas, wo diese von den Gesetzen aus gewissen Handlungen oder aus dem Stillschweigen der Betheiligten abgeleitet werden kann. Endlich ist die Protestation als Rechtsverwahrung noch das letzte Mittel der Schwäche wider anmaßliche Gewalt, und so lange zur rechten Zeit protestirt wird, tritt keine Verjährung ein.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 589.
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