Relegation

[669] Relegation hieß bei den alten Römern die zur Strafe erfolgende Wegweisung von einem Orte auf eine bestimmte Zeit oder für immer, womit aber kein Verlust des Bürgerrechts, wie mit dem Exil, verbunden war. Jetzt versteht man darunter die wegen grober Vergehen erfolgte Fortweisung Studirender von einer Universität, die auf eine gewisse Zeit oder auch für immer ausgesprochen wird, und für den davon Betroffenen oder Relegirten die Aufnahme an einer andern Universität stets erschwert und oft völlig verhindert.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 669.
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