Resolution

[678] Resolution, ein vom Lateinischen hergenommener Ausdruck, wird gewöhnlich mit der Bedeutung von Entschließung und Entschluß gebraucht; sich resolviren heißt daher sich entschließen, und Leute, welche schnell zu festen Entschließungen kommen, werden resolut genannt. In Bezug auf vorgesetzte Behörden bedeutet Resolution auch so viel wie Entscheidung derselben über ihnen vorgetragene Angelegenheiten. – Resolutiv oder resolutorisch heißen bei Verträgen solche in dieselben aufgenommene Bedingungen, durch deren Eintritt der Vertrag zurückgeht oder aufgehoben wird.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 678.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: