Resolution [1]

[821] Resolution (lat.), Auflösung, Zerteilung; in der Rechtssprache soviel wie Beschluß, Be- oder Entscheid[821] einer Behörde (auch Resolut, z. B. Polizeiresolut); im politischen Sprachgebrauch soviel wie Meinungsäußerung einer Abgeordnetenversammlung, die einen Einfluß auf die Regierung ausüben soll; danach auch allgemeiner von der formulierten Erklärung andrer Versammlungen auf Grund der vorausgegangenen Beratung gebraucht. Endlich ist R. soviel wie Entschlossenheit, resolutes Wesen. Über R. in der Musik s. Auflösung, S. 94.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 821-822.
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