Reuvertrag

[685] Reuvertrag ist derjenige Nebenvertrag, wodurch sich Jemand das Recht, von dem geschlossenen Hauptvertrage wieder abzutreten, vorbehält. Beim Verkauf von Sachen, wo dieser Vertrag am häufigsten vorkommt, nennt man ihn Reukauf. Gewöhnlich wird eine gewisse Geldsumme oder Pön festgesetzt, welche der Zurücktretende zu zahlen hat. Ein bloßer Zurücktritt mit Verlust des gegebenen Handgeldes ist nach unsern Gesetzen nicht gestattet, wenn nicht ein besonderer Vertrag deshalb eingegangen ist.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 685.
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