Schleusen

[93] Schleusen nennt man gewisse Wasserbauwerke, welche im Allgemeinen den Zweck haben, Wassermassen nach Willkür abzusperren und aufzuhalten oder laufen zu lassen. Man bringt sie da an, wo man zuströmendes Wasser ansammeln will, z.B. zum Betrieb von Mühlen, zur Darstellung von Wasserfällen, wo man das Eindringen des Wassers in niedriger gelegene Orte abhalten will, z.B. bei Festungswerken, wo erst bei eintretender Gefahr die Schleusen geöffnet werden, um die Gräben u.s.w. mit Wasser zu erfüllen. Am wichtigsten sind die Schleusen im Kanalbau, wo sie oft in großer Anzahl angebracht werden müssen und die Schiffahrt in den Kanälen überhaupt erst möglich machen. Sie dienen hier nämlich besonders dazu, die Ungleichheiten in der Höhe des Wasserstandes zwischen den in Verbindung gesetzten Hauptwasserbehältern auszugleichen. Diese Schleusen bestehen aus hinlänglich breiten und zur Aufnahme mehrer Schiffe ausreichend langen Kammern, welche an beiden Enden mit Thoren wasserdicht verschließbar sind. Soll nun das Schiff aus dem höhern Wasserspiegel oberhalb der Schleuse in den niedern unterhalb derselben gebracht werden, so öffnet man zunächst das obere Thor, während das untere geschlossen bleibt. Alsbald stürzt das Wasser in die Kammer der Schleuse, erfüllt dieselbe und das Schiff kann bequem in die Kammer einfahren. Nun wird das obere Thor geschlossen und das untere geöffnet. Sogleich fließt das in der Kammer höher stehende Wasser ab und nimmt gleiche Höhe mit dem Wasserbehälter an, in welchen das Schiff eintreten will. Durch das umgekehrte Verfahren kann die Schleuse benutzt werden, um ein stromauffahrendes Schiff aus dem niedrigen Wasserbehälter in den höhern zu heben; denn das durch das untere Thor eingetretene Schiff wird, nachdem das untere Thor geschlossen und das obere geöffnet worden, durch das hier eindringende Wasser emporgehoben.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 93.
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