Sporteln

[253] Sporteln nennt man die an öffentliche Behörden für geführte Geschäfte zu zahlenden Gerichtsgebühren, welche in den meisten Staaten durch eigne Sporteltaxen regulirt sind. Das Wort ist entstanden von dem lat. sportula, und dieses bezeichnete ein Körbchen, dessen man sich bei den Römern bediente, um Denen, die bei öffentlichen Mahlzeiten zu erscheinen behindert waren, den ihnen zukommenden Antheil an Speisen ins Haus zu schicken. Dies geschah aber nur in den frühern Zeiten der Republik, später schickte man statt der Speisen den Werth in Gelde, und dieses Geld wurde nun auch Sporteln genannt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 253.
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