Sterbekassen

[288] Sterbekassen (die) bestehen als eine Art Lebensversicherung (s.d.) in der Einrichtung, daß die Mitglieder einer geschlossenen Gesellschaft, entweder monatlich oder jährlich, oder wenn eins der Mitglieder stirbt, gewisse Beiträge bezahlen, wofür dann bei ihrem Absterben den nächsten Anverwandten eine bestimmte Summe, die zugleich zur Bestreitung der Begräbnißkosten des Verstorbenen dient, ausgezahlt wird.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 288.
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