Supercargo

[335] Supercargo wird auf den Schiffen die Person genannt, welcher die Aufsicht über die Waaren anvertraut ist, und welche daher dem Eigenthümer Rechenschaft über dieselben abzulegen hat.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 335-336.
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