Sylbe

[342] Sylbe, von dem griech. Syllaba, heißt jeder Bestandtheil eines Wortes, der aus einem Selbstlauter mit den zu ihm gehörigen Mitlautern besteht. Wir pflegen die Sylben so abzutheilen, daß, wenn zwischen zwei Vocalen ein Consonant steht, der letztere zur folgenden Sylbe gerechnet wird; daß, wenn zwei Consonanten zwischen zwei Vocalen stehen, der eine zur vorhergehenden, der andere zur nachfolgenden Sylbe gerechnet wird; daß, wenn noch mehre Consonanten zwischen zwei Vocalen stehen, der erste zur vorhergehenden, die übrigen zur folgenden Sylbe genommen werden. Ausnahmen machen nur die zusammengesetzten Worte, bei welchen die Sylben nach der Zusammensetzung abgetheilt werden. In der griech. und lat. Sprache rechnet man in dem Falle, daß zwei oder mehre Consonanten zwischen zwei Vocalen stehen, allemal alle Consonanten zur nachfolgenden Sylbe, wenn es ein Wort in der Sprache gibt, welches sich mit einer solchen Häufung von Consonanten anfängt. Bei dem Bau der Verse werden die Sylben gezählt und gemessen. (S. Vers.)

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 342.
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