Sylbe

[129] Sylbe (v. gr., lat. Syllaba), 1) Laut, welcher mit unveränderter Kehlöffnung u. mit Einem Luftstoß ausgesprochen werden kann; 2) jeder für sich bestehende u. lautende Bestandtheil eines Wortes. Reine S-n heißen die, welche aus einem bloßen Vocal od. Diphthongen bestehen (z.B. ei, a etc.); concrete S-n sind, deren Vocal entweder vor od. nach sich od. vor u. nach sich Consonanten hat (z.B. la, al, lal). Eine offene S. ist diejenige, welche mit einem Vocal endigt, z.B. do-mi-ne; eine geschlossene S., welche sich mit einem, wieder von einem Consonanten gefolgten Consonanten endigt, z.B. ab-jec-tus. Die Wörter nennt man nach der Zahl der S-n, aus denen sie bestehen, einsylbige (Monosyllaba) od. mehrsylbige (Polysyllaba). In mehrsylbigen flexibilen Wörtern unterscheidet man die Stamm- od. Wurzelsylbe, welche die Bezeichnung des Begriffes enthält; die Form- (Verhältniß-) sylbe, welche Verhältniß, Zeit u. ähnliche Bestimmungen der Begriffe andeutet; die Bildungssylbe, welche die Erweiterung od. überhaupt Modificirung des Begriffes gibt; z.B. in lobte ist lob die Stamm-, te die Formsylbe; in bettelte ist bett die Stamm-, el die Bildungssylbe des Wortes als Iterativum, te ist die Formsylbe; od. in Gebete ist bet wieder Stamm-, ge die Bildungs- u. e die Formsylbe; vgl. Präfir u. Suffix. Beim Brechen der Wörter am Ende der Zeilen sollte man aus etymologischen Gründen z.B. bete, Mißhandlungen etc. abtheilen: bet-e, Mißhandl-ung-en, allein im Deutschen pflegt man bann herkömmlich die auf die Stammsylbe folgenden Sylben mit Consonanten anzufangen u. ohne Rücksicht auf die Etymologie be-te, Mißhandlun-gen etc. abzutheilen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 129.
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