Taxation

[378] Taxation nennt man die, gewöhnlich gerichtliche, Bestimmung des Werthes von Gegenständen, bei Verkauf, Übergabe, Austausch, in Erbschaftsangelegenheiten u. dergl. Sachkundige Personen werden mit der Abschätzung solcher Gegenstände beauftragt und es sind namentlich eidlich verpflichtete Taxatoren, welche ihre Schätzung abzugeben haben, wenn auf dieselbe ein rechtliches Erkenntniß gegründet werden soll.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 378.
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