Tribonianus

[469] Triboniānus heißt jener berühmte Rechtsgelehrte und Staatsmann, dessen sich der Kaiser Justinianus I. (s.d.) hauptsächlich zur Abfassung des Justinianischen Gesetzbuchs (s. Corpus juris) bediente. Zu Side in Pamphylien geboren, wurde T. Advocat, erwarb sich des Kaisers Gunst und durch diese die vornehmsten Staatsämter, deren er aber der ihm Schuld gegebenen Habsucht und Bestechlichkeit wegen bei einem Volksaufstande im I. 532 n. Chr. entsetzt wurde. Seine Talente verschafften ihm jedoch Justinian's Gunst und Vertrauen und die verlorenen Würden wieder und T. vollendete nun mit mehren andern Rechtsgelehrten jene Bearbeitung und Zusammenstellung der röm. Gesetze, durch welche vermuthlich das System des röm. Rechts allein durch die Umwälzungen des Mittelalters auf unsere Zeiten gekommen ist. T. war auch Dichter in verschiedenen Gattungen, wurde der Hinneigung zum Heidenthum beschuldigt und starb 546 n. Chr.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 469.
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