Ultimatum

[514] Ultimātum. Man bezeichnet mit diesem vom Lateinischen hergenommenen Ausdrucke die von einem der Betheiligten bei Verhandlungen über eine Sache gemachten letzten und von seiner Seite unabänderlichen Vorschläge. Insbesondere versteht man aber darunter bei diplomatischen Unterhandlungen die von Seiten einer oder auch mehrer Regierungen gestellten letzten unwiderruflichen Foderungen und Anerbietungen.

Ultimo. Im kaufmännischen Geschäftsstyle wird der letzte Tag des laufenden Monats der Ultimo genannt; Ultimo Dec. oder Jan. bedeutet dagegen den letzten Tag des dabei angeführten Monats. Fällt der Ultimo auf einen Sonn- oder Feiertag, so müssen die an demselben zahlbaren Wechsel nach den Bestimmungen einiger Wechselordnungen schon Tags vorher eingelöst werden, dagegen an andern Orten erst am folgenden Tage.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 514.
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