Zwieback

[825] Zwieback, Zweiback, eine stark ausgebackenes Gebäck aus trocken gehaltenem und wenig gegohrenem Teige, entweder von Weizenmehl und seiner bereitet, um zum Thee und Kaffee genossen zu werden, oder ein grobes und dem daran nicht Gewöhnten wenig zusagendes Brot, das wegen seiner Haltbarkeit zur Verproviantirung der Schiffe und im Felde stehenden Heere gebraucht wird und dann auch Schiffszwieback heißt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 825.
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