Admiral

[16] Admirāl (aus dem arab. Emir al-Omra, d.i. oberster Militärbefehlshaber), die höchste Rangstufe der Seeoffiziere; der Konter-A. hat den Rang des Generalmajors, der Vize-A. den des Generalleutnants, der A. den des Generals der Infanterie. Der General-A. der russ., der Admiral of the fleet der engl. und der Groß-A. (seit 1900) der deutschen Marine haben den Rang eines Generalfeldmarschalls. Die A. heißen auch Flaggoffiziere, da sie als Kommandozeichen an Bord ihres Schiffs (Admiralschiff oder Flaggschiff) eine Flagge führen, und zwar der Konter-A. im Kreuz-, Vize-A. im Vor-, A. im Großtopp; der deutsche Groß-A. führt einen Großadmiralstab, daneben im Dienst sowie bei offiziellen Besuchen bei fremden Befehlshabern einen Interimsgroßadmiralstab (einem Fernrohr gleichend). – Admiralität, die Behörde, welche die Marineangelegenheiten der meisten Seestaaten (in Deutschland durch Reichsmarineamt und Admiralstab ersetzt) verwaltet; Admiralitätsgericht, Gericht über Prisenangelegenheiten, Havariesachen, Strandungen u.a. Admiralstab, Generalstab der deutschen Marine (seit 1900).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 16.
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