Bauerngerichte

[163] Bauerngerichte, im Mittelalter Gerichte von einem Bauernrichter (Gograf) als Vorsitzendem, 5-6 Bauerngenossen als Beisitzern und einem Gerichtsschreiber, entschieden in summarischem Verfahren bes. über Grenzstreitigkeiten etc. Ihr Urteil hieß Bauernsprache.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 163.
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