Beamtenvereine

[168] Beamtenvereine, Vereinigungen zur Förderung der Interessen des Beamtenstandes nach den Grundsätzen der [169] Gegenseitigkeit und Selbsthilfe, erstrecken ihre Wirksamkeit hauptsächlich auf den Betrieb der Invaliditäts-, Kranken- und Lebensversicherung und auf Gewährung von Darlehen; manche geben Zeitschriften heraus. Wichtigste: Erster allgemeiner B. der Österr.-Ungar. Monarchie (1864), Preuß. B. (1875), Deutscher Privat-B. (1881) u.a.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 168-169.
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168 | 169
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