Blasinstrumente

[217] Blasinstrumente, Tonwerkzeuge, die durch eingeblasene Luft zum Tönen gebracht werden; sind aus Holz oder Blech. Erstere haben Tonlöcher und werden angeblasen entweder durch Schnabelmundstücke (Klarinette) oder Rohrmundstücke (Oboe, engl. Horn und Fagott) oder ohne Mundstück (Flöten); letztere durch Metallmundstücke oder Kessel (Trompete, Horn, Posaune etc.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 217.
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