Blockade

[223] Blockāde, Absperrung eines Hafens oder einer Küste durch Kriegsschiffe. Die B. muß wirksam (effektiv) sein, d.h. die Ein- und Ausfahrt und die Landung ständig durch Kriegsschiffe oder auch Landbatterien verhindern. Blockadebrecher, Schiffe, welche die Aus- oder Einfahrt versuchen, können als Prise aufgebracht werden. Die B. der feindlichen Küste oder bestimmter Häfen muß durch die kriegführenden Mächte bekannt gegeben werden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 223.
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