Bundespräsidium

[288] Bundespräsidium, im Bundesstaat und im Staatenbund die oberste Gewalt, welche die Bundesangelegenheiten leitet; im Deutschen Reiche ist der König von Preußen Inhaber des B. mit dem Titel »Deutscher Kaiser«.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 288.
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