Dampfkessel

Dampfkessel.
Dampfkessel.

[388] Dampfkessel, Apparat zur Erzeugung von Dampf (bes. für Dampfmaschinen), bestehend in einem geschlossenen, heizbaren Gefäß (aus Eisen- oder Stahlblech), das teilweise mit Wasser gefüllt ist. Man unterscheidet: 1) Walzen- oder Zylinderkessel, bestehend aus einem oder mehrern zylinderförmigen Gefäßen; 2) Flammrohrkessel, große Zylinderkessel mit einem (Cornwallkessel) oder zwei (Fairbairn- oder Lancashirekessel) eingebauten Flammrohren, die von den Feuergasen durchstrichen werden und meist auch die Feuerung (den Rost) selbst mit aufnehmen; 3) Heizrohrkessel, aus den Flammrohrkesseln dadurch entstanden, daß man das Flammrohr durch eine große Anzahl enger Röhren ersetzt, wodurch eine größere Heizfläche erzielt wird; 4) Wasserrohrkessel, bei denen der große Wasserraum durch eine große Anzahl enger Wasserröhren ersetzt ist, wodurch man ebenfalls große Heizfläche sowie eine Abschwächung etwaiger Explosion erreicht. Neuerdings wird der Dampf, ehe er der Dampfmaschine zugeführt wird, in einem in den Feuerraum des Kessels eingebauten Röhrensystem (Überhitzer) weit über seinen Kondensationspunkt hinaus überhitzt, wodurch der Wirkungsgrad bedeutend erhöht wird. [Tafel: Dampfkessel.] – Die Leistung einer Kesselanlage wird ausgedrückt durch die Angabe, wieviel Kilogramm Wasser durch 1 kg Brennstoff verdampft werden (»n fache Verdampfung«). Die Maximalwerte sind für: Steinkohle 10, Koks 8, Braunkohle 4,5, Torf 3, Holz 3,5, Stroh 2. – Die Anlage von D. unterliegt seit 5. Aug. 1890 besondern Polizeivorschriften. Die Prüfung und Überwachung der Dampfkesselanlagen erfolgt durch Sachverständige; letztere sind in Deutschland für private Anlagen die Gewerbeinspektoren oder die staatlich ermächtigten Ingenieure der Dampfkesselüberwachungsvereine, für staatliche Anlagen die für die betreffenden Ressorts zuständigen technischen Beamten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 388.
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