Dekret

[403] Dekrēt (lat. decrētum), Entscheidung, obrigkeitliche Willensäußerung, Verordnung (z.B. Anstellungs-D.); insbes. richterliche Verfügung, welche auf einseitiges Ansuchen der Partei ergeht, im Gegensatz zum Bescheid oder Urteil, der Entscheidung nach rechtlichem Gehör beider Teile.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 403.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika