Deutscher König

[419] Deutscher König, Bezeichnung des Monarchen im alten Deutschen Reich, der seit 962 einen Rechtsanspruch darauf hatte, vom Papst zum röm. Kaiser (imperator augustus Romanorum) gekrönt zu werden. Seit Ferdinand I. führte der D.K. ohne vorangegangene päpstl. Krönung den Titel »erwählter röm. Kaiser« (electus Romanorum imperator semper augustus Germaniae rex). Unter den Karolingern herrschte Erbrecht, dann ein Wahlrecht, das sich an die Familie band, nach dem Interregum (1254-73) freie Wahl durch die Kurfürsten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 419.
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