Devolution

[426] Devolution (lat.), Abwälzung; der in gewissen Fällen kraft des Gesetzes eintretende Übergang eines Rechts oder Besitztums auf einen andern; insbes. im Kirchenrecht: Befugnis der höhern Behörde, eine erledigte geistl. Stelle wegen Versehen, die sich der zu deren Besetzung eigentlich Berufene zuschulden kommen ließ, selbst zu besetzen; im deutschen Recht: das an einzelnen Orten früher verbreitete Recht der Kinder auf Erwerb des beiden Ehegatten gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tode des einen Gatten, jedoch mit Vorbehalt des Nießbrauchs für den überlebenden Gatten (Devolutionsrecht, auch Verfangenschaftsrecht). – Devolutīveffekt, die Wirkung eines Rechtsmittels, durch dessen Einlegung die Entscheidung eines Prozesses von einem Untergericht an eine höhere Instanz gebracht wird (devolutive Rechtsmittel).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 426.
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