Devolution

[849] Devolution (lat.), eigentlich Wegwälzung, Überwälzung, hat in der Rechtswissenschaft verschiedene Bedeutungen. Namentlich bezeichnet es Heimfall oder Vererbung eines Vermögensobjekts an einen andern Besitzer; im besondern Sinne bezeichnet Devolutionsrecht das früher am Rhein und in Franken weitverbreitete Rechtsverhältnis, nach dem das Vermögen eines verstorbenen Ehegatten dem Eigentum nach den Kindern zufällt, so daß dem überlebenden Ehegatten nur der Nießbrauch verbleibt. Devolutionsrecht ist das in der hierarchischen Ordnung unmittelbar begründete allgemeine Recht, vermöge dessen der höhere Kirchenobere dann tätig werden darf, sobald der ihm unmittelbar Untergeordnete seiner Pflicht entweder nicht oder doch nicht in der gesetzlichen Weise genügt, z. B. bei nicht rechtzeitiger Besetzung einer erledigten geistlichen Stelle.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 849.
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