Duéll

[466] Duéll (lat.), Zweikampf, ein nach bestimmten Regeln zwischen zwei Gegnern (Duellanten) zur Austragung eines Ehrenhandels stattfindender Kampf mit tödlichen Waffen, vom Reichsstrafgesetzbuch (§ 201 fg.) mit Festungshaft von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bedroht; Herausforderung zum D. und Annahme der Herausforderung werden mit Festungshaft von 1 Tag bis zu 6 Monaten bestraft. Sekundanten, Zeugen und Ärzte sind straflos. Das neuerdings aufgekommene sog. Amerik. D., bei dem derjenige, gegen welchen das Los entscheidet, sich binnen bestimmter Zeit selbst töten muß, fällt nicht unter den Begriff D. Duellieren (sich), ein D. ausfechten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 466.
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