Ebenbürtigkeit

[475] Ebenbürtigkeit, Gleichheit des Geburtsstandes, in Deutschland noch bei Ehen der souveränen Familien und des hohen Adels von rechtlicher Bedeutung.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 475.
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