Ebenbürtigkeit

[486] Ebenbürtigkeit, heißt die Gleichheit u. Genossenschaft des angebornen Standesrechtes und bildet unter dem hohen Adel ein wichtiges Prinzip für das Familien- und Erbrecht.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 486.
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