Effékten

[482] Effékten (nach dem franz. effets), bewegliche Habe, Besitzstücke (z.B. Reisegepäck); das bewegliche Vermögen eines Kaufmanns an Waren, Obligationen etc.; auch verzinsliche, langlaufende Wertpapiere.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 482.
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