Effekten

[385] Effekten (franz. effets) sind Habseligkeiten, Besitz an beweglichen Gütern, oder was jemand auf Reisen zu seinem Gebrauch mit sich führt (Reiseeffekten). Im besondern heißen E. (effets publics) die börsengängigen, auf lange Fristen laufenden Wertpapiere (Obligationen, Aktien); daher Effektenkonto (auch Fondskonto), in Handlungsbüchern das Konto über die E.; Effektenzinsenkonto, das Konto im Hauptbuch, das die auf den E. haftenden laufenden Zinsen aufnimmt; Effektenhandel, der Handel mit E. für eigne Rechnung oder in Kommission; Effektenbörse (Effektenmarkt), Abteilung der Börse, in der vorzugsweise der Handel in E. stattfindet, im Gegensatze zur Waren- oder Produktenbörse; ebenso spricht man vom Effekten- (oder Fonds-) Makler, von Effektenbanken, Effektenlombard, Effektenarbitrage etc. Effektengirodepot, die vom Berliner Kassenververein, ebenso vom Wiener Giro- und Kassenverein getroffene Einrichtung, nach der E. von Vereinsmitgliedern in Verwahrung genommen werden; letztere können unter Benutzung der Effektenchecks darüber derart verfügen, daß eine Übertragung auf andre Personen ohne Herausnahme erfolgen kann. Effektensozietät nennt sich eine in Frankfurt a. M. regelmäßig zusammentretende Gesellschaft von Kaufleuten, um E. zu handeln; auch heißt so eine Privatbörse für E. in Amsterdam.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 385.
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