Fonds

[749] Fonds (franz., spr. fong, v. lat. fundus), eine Geldanlage, Geldbestand, Grundkapital, daher Amortisationsfonds, Reservefonds etc. In England bezeichnete man früher mit F. (Funds) solche Staatseinnahmen, die zur Verzinsung und Tilgung von Anleihen bestimmt waren. Seit Wilhelm III. war jede einzelne Anleihe auf eine besondere Einnahme fundiert. Seit 1715 vereinigte man die zusammengehörigen F. zu großen Gruppen, an deren Stelle 1786 der allgemeine konsolidierte F. trat, aus dem außer Zinsen und Tilgungen auch die Zivilliste, Gehälter etc. bezahlt werden und dessen Überschüsse zur Deckung andrer laufender Ausgaben Verwendung finden. In Frankreich verstand man unter F. publics (holl. Fundsen) von jeher die Staatsschuldverschreibungen überhaupt, jetzt versteht man darunter alle Schuldverschreibungen der öffentlichen Körper, also auch diejenigen der Departements und Gemeinden, während die Schuldtitel des Staates allein als F. d'Etat bezeichnet werden. In Deutschland bezeichnet man als F. oft Wertpapiere, die zu Vermögensanlagen benutzt werden, im Gegensatz zu den Wechseln; meist versteht man an der Börse unter F. nur gewisse als verhältnismäßig sicher geltende, im engern Sinne nur fest verzinsliche Effektengattungen, namentlich Staatsobligationen und Pfandbriefe landschaftlicher Korporationen. Fondsbörse, die Börse, an der hauptsächlich F. gehandelt, d. h. Fondsgeschäfte gemacht werden. Diese Geschäfte sind meist nur Bargeschäfte, keine Differenzgeschäfte, und werden vielfach nur von amtlich bestellten Maklern vermittelt. Fondsmakler, der Makler in F. Fondsverwechselung, im Staatshaushalt die Anweisung einer Einnahme oder einer Ausgabe auf einen hierfür nicht bestimmten staatlichen F. Insofern dadurch einem F. Mittel zufließen, die einem andern gebühren, spricht man von einer Fondsverstärkung, während die Bela stung mit Ausgaben, die aus einem andern F. zu bestreiten sind, Fondsschwächung genannt wird. Die bücherliche Berichtigung solcher Anweisungen heißt Fondsausgleichung. Auf Leibrenten angelegtes »eisernes« Kapital sowie unentgeltliche (nicht rückzahlbare) Zuschüsse zu nicht hinreichend rentabeln, insbes. gemeinnützigen Unternehmungen bezeichnet man mit dem Ausdruck à s. perdu. – Im übertragenen Sinn ist F. auch soviel wie Geistesvorrat, geistige Befähigung, Wissensschatz, innerer, sittlicher Gehalt etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 749.
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