Korporation

[510] Korporation (Körperschaft, lat.), eine zu einem gemeinsamen Zweck vereinigte, mit den Rechten einer Juristischen Person (s. d.) versehene Mehrzahl von Personen, wie z. B. eine Gemeinde, eine Universität, ein staatlich anerkannter Verein. Korporationsrechte, die einem solchen Verein verliehenen Rechte einer juristischen Person. Vgl. auch Vereine.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 510.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika